Leistungen für Nichtunternehmer (Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, etc.) im Rahmen der Mitgliedschaft
Beratung
- zur Lohn- und Einkommensteuer
- zur Arbeitnehmer-Sparzulage
- zum Kindergeld
- zur Eigenheimzulage und Baukindergeld
- zur Wohnungsbauprämie
- zur Riester-Rente (steuerliche Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge)
In Übersicht
- Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung
- Berechnung des voraussichtlichen Steuererstattung bzw. -nachzahlung
- Überprüfung Ihres Steuerbescheides
- Rechtsbehelf (Einspruch) gegen den fehlerhaften Einkommensteuerbescheid
- Beratung bei der Wahl der Steuerklasse
- Vertretung gegenüber dem Finanzamt
- etc.
Hinweis auf die gesetzliche Einschränkung der Beratungsbefugnis:
Hierzu ein Auszug aus der Onlinepräsenz der OFD (Oberfinanzdirektion) Niedersachsen:
"Lohnsteuerhilfevereine sind Selbsthilfeeinrichtungen von Arbeitnehmern zur Hilfeleistung in Steuersachen
im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG) für ihre Mitglieder."
Den Wortlaut des Gesetzes entnehmen Sie bitte hier: klick