Leistungen für Nichtunternehmer (Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, etc.) im Rahmen der Mitgliedschaft
 
Beratung
  • zur Lohn- und Einkommensteuer
  • zur Arbeitnehmer-Sparzulage
  • zum Kindergeld
  • zur Eigenheimzulage und Baukindergeld
  • zur Wohnungsbauprämie
  • zur Riester-Rente (steuerliche Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge)
 
In Übersicht
  • Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung
  • Berechnung des voraussichtlichen Steuererstattung bzw. -nachzahlung
  • Überprüfung Ihres Steuerbescheides
  • Rechtsbehelf (Einspruch) gegen den fehlerhaften Einkommensteuerbescheid
  • Beratung bei der Wahl der Steuerklasse
  • Vertretung gegenüber dem Finanzamt
  • etc.

Hinweis auf die gesetzliche Einschränkung der Beratungsbefugnis:
Hierzu ein Auszug aus der Onlinepräsenz der OFD (Oberfinanzdirektion) Niedersachsen:
 
"Lohnsteuerhilfevereine sind Selbsthilfeeinrichtungen von Arbeitnehmern zur Hilfeleistung in Steuersachen
im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG) für ihre Mitglieder."
 
Den Wortlaut des Gesetzes entnehmen Sie bitte hier: klick